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Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem
Bei Zahnarztbesuchen stellt sich auch immer die Frage, welche Leistungen von der eigenen Krankenkasse ersetzt werden und welche nicht. Das hängt maßgeblich davon ab, wie Sie versichert sind.
In Deutschland gibt es zwei Formen:
die gesetzliche
und
die private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die meisten Arbeitnehmer sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Leistungen dieser Krankenkassen richten sich nach gesetzlich vorgeschriebenen Vergütungssätzen und Leistungskatalogen. So müssen beispielsweise für Medikamente Zuzahlungen geleistet oder jedes Quartal eine Praxisgebühr bezahlt werden.
Es sind jedoch nicht nur die Leistungen zum Großteil standardisiert, sondern auch der (in der Regel hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber) gezahlte Beitragssatz ist bei allen ca. 170 deutschen Krankenkassen gleich.
Es gibt somit nur wenige bedeutende Unterscheidungskriterien zwischen den einzelnen Kassen. Einige Versicherungen zahlen Ihren Mitgliedern beispielsweise Beiträge bis zu einem Prozent des Arbeitslohns aus und andere erheben einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent. Einige Krankenkassen bieten außerdem kostenlose Zusatzleistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen oder Programme zur Gesundheitsförderung, an.
Der Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherungen ist die vergleichsweise schlechtere Versorgung im Gegensatz zu privaten Versicherungen. Ein Privatpatient bekommt in der Regel bessere und teurere Medikamente verschrieben oder erhält im Krankenhaus eine bevorzugte Behandlung. Diesen Nachteil können gesetzlich Versicherte mit einer Krankenzusatzversicherung ausgleichen. Mit einer Zahnversicherung (preiswertere Variante) können bessere Zahnbehandlungen und qualitativ hochwertiger -Ersatz versichert werden.
Private Krankenversicherungen
Privat versichern können sich Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Gehalt über 55.000 Euro im Jahr.
Die privaten Versicherungen bieten außerdem einen günstigen Basis-Tarif an, der ähnlichen Schutz wie eine gesetzliche Krankenkasse beinhaltet. Für die Basistarife gilt, wie auch bei gesetzlichen Krankenkassen, der so genannte Kontrahierungszwang. Dieser besagt, dass jeder Versicherungsantrag angenommen werden muss, sodass sich auch kranke oder zuvor nicht versicherte Menschen absichern können. Bei der privaten Vollversicherung gibt es enorme Preisunterschiede. Die Tarife der zahlreichen Versicherungsanbieter sollten gut miteinander verglichen werden.
Der kleine Bruder der privaten Krankenvollversicherung ist die Krankenzusatzversicherung. Eine Zusatzversicherung kann grundsätzlich von allen gesetzlich versicherten Personen abgeschlossen werden. Hier können dann auch speziell und ausschließlich Zahnersatzleistungen für den Zahnarztbesuch versichert werden. Für die private Zahnzusatzversicherung empfehlen wir Informationen über diverse Tests, wie zB den von Stiftung Warentest, einzuholen. Diesen und andere finden Sie in der Kategorie Tests auf ZahnvorsorgePlus.